Kita-Fachberatung
Sozialraumorientierte Fachberatung kommunaler Kindertagesstätten im Landkreis St. Wendel
Angebot der Fachberatung
Sich wandelnde gesellschaftliche Rahmenbedingungen und elterliche Vorstellungen und Ansprüche an Kindertagesstätten führen zu einem stetigen Qualitätsentwicklungsprozess, dem sich alle Einrichtungen stellen müs-sen. Das Saarländisches Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetz (SKBBG) sieht vor, dass es jeder Kindertageseinrichtung ermöglicht werden soll, sich von einer Fachberatung begleiten zu lassen.
Beratung der Träger
- Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium als Projektträger und dem Landesjugendamt
- Zusammenarbeit mit dem Landkreis St. Wendel als örtlichem Träger der Jugendhilfe, Vernetzung und Anbindung an Angebote des Kreisjugendamtes
- Mitgestaltung von Zielen und Anliegen der jeweiligen Träger: Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister und den kommunalen Gremien und der Verwaltung
- Trägerspezifische Information und Beratung der einzelnen Kommunen bezüglich der Entwicklung bzw. Weiterentwicklung der Kindertagesstätten unter sozialräumlicher Perspektive
- Fördermittelmanagement: Unterstützung bei der Akquise
Beratung der Einrichtungen
- Unterstützung bei der Erarbeitung von Konzepten und Hilfe bei der Umsetzung dieser im pädagogischen Alltag der Einrichtung
- Einrichtungsspezifische Information und Beratung, u. a. Fragen der Konzeptions-, Team- und einrichtungsbezogenen Organisationsentwicklung
- Fallbesprechungen
- Qualifizierung der Fachkräfte, z. B. Planung, Information, Organisation und Durchführung von Fort- und Weiterbildung, Durchführung von eigenen Fort- und Weiterbildungen
- Entwicklung oder Durchführung von Projekten (Gefühlsexpertentrainig, Echte-Schätze-Kiste, Marburger Konzentrationstraining, ...)
- Anregung von Teamentwicklungsprozessen und Beratung
- Entwicklung und Implementierung von Kinderschutzkonzepten
Beratung im Einzelfall
- Beratung im Kontext des § 8a SGB VIII - ein besonderer Schwerpunkt der Fachberatung liegt auf der Gewährleistung des Kinderschutzes im Kontext des § 8a SGB VIII. Sie unterstützt die Kindertagesstätten bei der Einschätzung auf Kindeswohlgefährdung, wenn sich Verdachtsmomente ergeben.
- Beratung im Umgang mit Kindern mit besonderen Förderbedarfen (z. B. Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsverzögerungen, u. ä.)
- Beratung in der Elternarbeit
Unsere Zusammenarbeit findet statt
- zwischen Träger und Einrichtung
- zwischen Leitung und Mitarbeiter*innen
- zwischen den Mitarbeiter*innen
- zwischen Einrichtung und Eltern/Personensorgeberechtigten
Wir kooperieren mit anderen Institutionen
- Familienberatungszentren
- Frühförderstellen
- Arbeitsstellen für Integrationspädagogik (AfI)
- (Grund-)Schulen
- Netzwerke zur Kindertagesbetreuung
- Gesundheitsamt
- Frühe Hilfen